Planungsdokumente: Präsentationsverfahren

Regionalplan XY

3.1.3 Boden

Der Planungsraum ist im östlichen und nördlichen Bereich geologisch geprägt durch die Ablagerungen der Weichsel-Eiszeit mit einem deutlich ausgeprägten Relief, im nördlichen Kreis Segeberg durch weichseleiszeitliche Sandergebiete (Vorgeest) und im Süden und Westen durch die Saale-Eiszeit mit einer höher aufragenden Hohen Geest.

Entsprechend der Geologie des Planungsraumes sind auch verschiedene Böden vorhanden. Im Altmoränengebiet der Saale-Eiszeit haben sich aus dem Geschiebelehm mit wechselndem Sandanteil je nach Staunässe Pseudogleye und Gleye sowie Podsole gebildet. Hier kommen insbesondere Hortisol-Braunerde-Podsole vor.

In den Tälern von Pinnau, Krückau Bramau sowie in Senken haben sich Niedermoore und auch Hochmoore gebildet. Letztere sind jedoch größtenteils bereits abgetorft.

Aus Schlickablagerungen und feinkörnigen Sedimenten im Holozän haben sich in den Elbmarschen Marschböden, insbesondere Kleimarschen und Dwogmarschen gebildet. Durch Tonverlagerung entstehen tonreiche, dichte Horizonte auf. Vielfach gibt es zudem Zwischen- und Unterlagerungen von humosen Tonen und Niedermoortorfen.

Im Jungmoränengebiet der Weichsel-Eiszeit sind aus dem Geschiebelehm vorrangig Parabraunerden und stauwassergeprägte Pseudogley-Parabraunerden sowie bei zusätzlichem Vorkommen von tonig-schluffigen Sedimenten Pseudogleye und Gleye entstanden. Auch hier sind in Senken und Niederungen Niedermoore entstanden, wenn auch nicht so ausgeprägt.

Das Sandergebiet der Vorgeest ist geprägt von Podsolen und in tieferen Lagen durch den Grundwassereinfluss Gleye. In diesen nährstoffarmen Böden haben sich Orterde beziehungsweise Ortstein gebildet.

Eine Darstellung sämtlicher Altlasten und altlastverdächtiger Standorte im Planungsraum ist Rahmen der Teilfortschreibung nicht möglich.

Nichtumsetzung der Planung

Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen beeinflusst durch die Fundamente, Zuwegungen und während der Bauphase die Bodenbeschaffenheit und -funktionen. Bezogen auf den Planungsraum ist durch die Planung nicht mit erheblichen Auswirkungen auf den Boden zu rechnen. Tiefergehende Untersuchungen sind im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu den Windkraftanlagen erforderlich.

3.1.4 Wasser

Die bedeutendsten Fließgewässer im Planungsraum sind neben der Elbe die Bille, die Krückau, die Pinnau und die Trave. Daneben gibt es noch weitere kleinere Fließgewässer. Die westlichen und südlichen Fließgewässer fließen zur Elbe, die nördlichen zur Ostsee. Die Wasserbeschaffenheit der meisten dieser Gewässer ist in den letzten Jahren deutlich verbessert worden. Weitere Verbesserungen sind durch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erwarten.

Durch Rechtsverordnung wurden bisher im Planungsraum beziehungsweise in diesen hineinreichend folgende Überschwemmungsgebiete festgelegt:

  • beiderseits der Pinnau vom Pinnau-Sperrwerk im Westen bis etwa 1,6 km südwestlich der Wulfsmühle im Osten und von der Einmündung der Bilsbek in die Pinnau beiderseits der Bilsbek bis zu den nordöstlichen Ausläufern des Rantzauer Forstes in der Gemarkung Kummerfeld und von der Einmündung der Mühlenau in die Pinnau beiderseits der Mühlenau bis zu einem Punkt etwa an der Straße "An der Mühlenau" im Südosten in Pinneberg (1975),
  • beiderseits der Unteren Trave von der Einmündung in die Kanaltrave in Lübeck-Moisling bis zur westlichen Ecke der Ufermauer im Stadtteil Heiligergeist in Bad Oldesloe (1977),
  • beiderseits der Stör vom Sperrwerk an der Mündung in die Elbe bis zur Fußwegbrücke etwa 250 Meter oberhalb des Rensinger Sees bei Kellinghusen sowie an der Bramau von der Mündung in die Stör bis zur Brücke im Zuge der Kreisstraße 59 nach Weddelbrook in Föhrden-Barl (1977),
  • beiderseits der Krückau vom Krückausperrwerk im Westen bis etwa 260 m oberhalb der Einmündung der Ekholter Au (Köllner Bach) im Osten und an der Offenau von ihrer Einmündung in die Krückau bis etwa 680 m südlich des Weges von Klein Offenseth nach Barmstedt (Butterdamm) (1976),
  • rechtsseitig der Bille von der Landesgrenze zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein bis zur Gemeindegrenze Wentorf und von dort beidseitig der Bille bis zur Einmündung der "Schwarzen Au" in der Gemeinde Aumühle (1984) und
  • an der Alster von der Landesgrenze zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein bis zur Straßenbrücke beim Gut Stegen in der Gemeinde Bargfeld-Stegen (1985).

Das Vorland der Deiche an der Elbe dient ebenfalls als Überschwemmungsgebiet.

Insbesondere die Naturparke „Lauenburgische Seen“ und „Holsteinische Schweiz“ sowie das Gebiet Stormarner Schweiz und der Raum Bad Segeberg sind durch Seen geprägt. Größere Seen im Planungsraum sind Ratzeburger See und Domsee, Schaalsee einschließlich Niendorfer Binnensee, Küchensee und Priestersee, Wardersee, Stocksee, Großer Küchensee, Großer Segeberger See, Mözener See, Seedorfer See und die Kiesgruben bei Güster. Daneben gibt es im ganzen Planungsraum eine Vielzahl von kleineren Seen und Teichen.

Die Grundwasserentnahme zur Wasserversorgung erfolgt in den Kreisen Pinneberg und Segeberg sowie Teilen des Kreises Herzogtum Lauenburg aus pleistozänen Leitern aus relativ geringer Tiefe und mit geringer Mächtigkeit und Ausdehnung, im östlichen Teil des Planungsraums aus tertiären Leitern in größeren Tiefen und mit größerer Mächtigkeit und Ausdehnung. Durch das Grundwasser des Planungsraums werden auch Hamburg und Lübeck mit versorgt.

Nichtumsetzung der Planung

Bei der Nichtumsetzung der Planung wird sich der Umweltzustand der Gewässer voraussichtlich nicht direkt verändern.

Grundsätzlich dient die Umsetzung der Teilfortschreibung jedoch der Reduzierung des Klimawandels. Dieser wird sich im Planungsraum insbesondere durch einen Anstieg des Meeresspiegels und eine erhöhte Sturmfluthäufigkeit auswirken. Eine Nichtdurchführung der Planung würde somit den Klimawandel vorantreiben, da wahrscheinlich auf andere, Klima schädigende Energieerzeugungsarten ausgewichen werden müsste.

Auf das Grundwasser sind durch die Nichtdurchführung keine Einflüsse zu erwarten.

3.1.5 Klima

Das feucht-temperierte, ozeanische Klima des Planungsraumes I wird durch die Lage zwischen Nord- und Ostsee geprägt. Die mittelatlantischen Luftmassen in der Westwindzone bestimmen das Wetter. Der Planungsraum lässt sich klimatisch grob einteilen in einen westlichen ozeanisch bestimmten Teil und einen östlichen kontinental bestimmten Teil. Damit nimmt auch die Niederschlagsverteilung von West nach Ost deutlich ab, die Sommertemperaturen zu und die Wintertemperaturen ab.

Im Mittel liegen die Temperaturen bei 0° im Januar und bei 17° im Juli. Mit Windstärken von 2,5 bis 3 Beaufort ist die Windgeschwindigkeit für schleswig-holsteinische Verhältnisse eher gering. Außerhalb der größeren Städte ist die Luftqualität relativ gut, im Zusammenhang mit der Witterung kommt es nur selten zu Überschreitungen von Grenzwerten, beispielsweise des Informationsschwellenwertes für Ozon.

Der Planungsraum I ist - wie andere Regionen auch - durch den Klimawandel betroffen. Auch wenn für den Planungsraum speziell keine eigenen Daten oder Prognosen beziehungsweise Szenarien vorliegen, so lassen sich doch die für Schleswig-Holstein zu erwartenden Folgen des Klimawandels auch für den Planungsraum annehmen. Grundlage für die Szenarien ist der 4. Bericht des Sachverständigengremiums der Vereinten Nationen zum Klimawandel (Intergovernmental Panel on Climate Change - IPCC) von 200710. Danach ist an der Nord- und der Ostsee insbesondere mit einem erhöhten Meeresspiegel und einer erhöhten Sturmhäufigkeit zu rechnen. Angaben darüber, welches Ausmaß der Meeresspiegelanstieg annehmen könnte, werden in der Wissenschaft kontrovers diskutiert und häufig revidiert. Bei Anpassungen geht die Tendenz geht jedoch immer zu höheren Annahmen als in vorangegangenen Prognosen.

Regionalisierte Klimamodelle prognostizieren für Schleswig-Holstein einen mittleren Jahrestemperaturanstieg von 1,9 – 2,9 Grad Celsius bis 2100, wobei die mittlere Temperatur im Winter voraussichtlich stärker ansteigen wird als im Sommer. Eine weitere Veränderung wird bei den Niederschlägen eintreten, die im Sommer voraussichtlich um etwa 15 Prozent abnehmen, dabei aber vermehrt als Starkregen fallen werden. Im Winter werden sich die Niederschläge um etwa 25 Prozent erhöhen.

Das für den Klimawandel überwiegend von Bedeutung angesehene Kohlenstoffdioxid kann im Planungsraum nicht nur bei Verbrennungsprozessen entstehen, es kann auch aus Kohlenstoff speichernden Böden freigesetzt werden, z.B. durch die Trockenlegung von Mooren. Der Energiesektor trägt wesentlich zu den Kohlendioxid-Emissionen bei.

Nichtumsetzung der Planung

Durch die Nichtumsetzung der Planung ist ein weiterer Ausbau der Windenergienutzung im Planungsraum stark eingeschränkt. Folge könnte der Bedarf an anderen Formen der Energiegewinnung sein, die zumeist deutlich negative Effekte auf das Klima haben und den Klimawandel verstärken.

Auswirkungen auf die Luftqualität könnten sich bei der Nichtumsetzung des Planes ergeben, wenn aufgrund eines gestiegenen Energiebedarfes andere Formen der Energiegewinnung ausgebaut werden müssen, die eine höhere Belastung mit Schadstoffen nach sich ziehen.

Insgesamt würde eine Nichtumsetzung der Planung aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich negative Auswirkungen auf das Schutzgut Klima haben.

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