In den anliegenden Bewertungsbögen sind weitere Angeben zu den einzelnen Eignungsgebieten enthalten.
| Planungsraum: I | Kreis SE |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Pronstorf (OT Strenglin) (Amt Trave-Land) Gemeinsame Fläche mit: |
183 | 23, 54 | | | x | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Kreis (Nr. 23, fortfallende Entwurfsfläche, nicht dargestellt), Gemeinde (Nr. 54), privat (Nr. 54) |
Votum Gemeinde: Zustimmung mit Gebietsvorschlag, Gemeinde plädiert für Aufnahme des privaten Vorschlags |
Votum Kreis: Eignungsgebietsvorschlag fortfallend |
Kartierung Landesplanung: Keine Potenzialfläche: charakteristischer Landschaftsraum, Geotop, Abstände zu Siedlung, Einzelhaus / Splittersiedlung, Straße |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: Die Abgrenzung des CL entlang der Kreisgrenze ist fachlich nicht nachvollziehbar. Er wird in diesem Bereich neu abgegrenzt entlang der Straße von Wulfsfelde nach Reinsbek. Fläche liegt dann nicht mehr innerhalb. Kreis will Potenzialfläche in diesem Bereich neu abgrenzen. Es verbleibt der Vorbehalt Denkmalschutz Pronstorf Kreis OH (29.05.09): Zustimmung, jenseits der Kreisgrenze schließen weitere Eignungsflächen an UNB: 500 m Abstand zum FFH-Gebiet und geplantem NSG erforderlich. Der großräumige Freihaltebereich nördlich der geplanten A 20-Trassierung und östlich der geplanten A 21 ist einschließlich des Naturparks „Holsteinische Schweiz“ in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich durch eine Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume aus. Die allein am Naturpark orientierte westliche und östliche Abgrenzung folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes und der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EU-Vogelschutzgebiet „Warder See“ und umgebende Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit besonderen ornithologischen Funktionen sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt. Denkmalschutzbehörde: mögliche Beeinträchtigung der Umgebungsschutzbereiche mehrerer Kulturdenkmale in Pronstorf Forstbehörde: Erstaufforstungsfläche tangiert, 200 m Abstand erforderlich MWV: liegt im Funktionszusammenhang der Grünbrücke der A 20 zwischen Strukdorf und Langniendorf. Zugangskorridor betroffen. privat: landesplanerische Kriterien stehen nicht entgegen. Ausweisung charakteristischer Landschaftsraum ist in diesem Bereich nicht gerechtfertigt. Umweltgutachten ist beigefügt. privat: Antrag auf Erweiterung der Windkatasterfläche um ein Flurstück. Gute Höhenlage, Abstand von 300 m zu umliegenden Gebäuden wird für einen großen Teil der Fläche eingehalten |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Übernahme in der neuen Abgrenzung des Kreises. Angrenzende Potenzialfläche in Stockelsdorf (Kreis Ostholstein) wird übernommen. |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: ID 1760, 529 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Die Fläche liegt innerhalb eines charakteristischen Landschaftsraumes. In diesen Bereichen ist die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgeschlossen. Richtig ist, dass die Vorschlagsflächen selbst nicht mit den entsprechenden Kategorien belegt sind. In der Gesamtbetrachtung des Landschaftsraumes können die Flächen jedoch als Randbereiche und Pufferzonen im Sinne der o.g. Definition begriffen werden. Die Definition lässt ein gewisses Ermessen bei der Festlegung der charakteristischen Landschaftsräume zu. Dieses ist vom Kreis Segeberg in einer Weise ausgeübt worden, die seitens der Landesplanung nicht zu beanstanden ist. Der Windenergienutzung wird im Planungsraum I und in der landesweiten Betrachtung noch ausreichend Raum im Sinne der Privilegierung gemäß § 35 (1) Nr. 5 BauGB gegeben. Der charakteristische Landschaftsraum wird daher in der dargestellten Form beibehalten. Die vorgeschlagenen Flächen werden aufgrund dieses entgegenstehenden Kriteriums nicht ausgewiesen. Dafür wird am östlichen Rand der Gemeinde eine Fläche ausgewiesen, die als Eignungsgebiet auch in der Nachbargemeinde Stockelsdorf weitergeführt wird. Damit ist der angestrebten Konzentration von Eignungsgebieten zugunsten der Freihaltung an anderer Stelle in diesem Bereich am besten Rechnung getragen. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1313, 165, 138, 104, 103, 67 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Im Abgleich mit der Stellungnahme des Kreises Segeberg, wird die Abgrenzung der Fläche an die Abstandsradien gemäß der tatsächlichen Einstufung der Bebauung angepasst. Dadurch wird auch die Übernahme eines kleinen zusätzlichen Flächenteiles in der Gemeinde Ahrensbök möglich. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereiche für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Seeadler, Rotmilan, Uhu, Weißstorch und Baumfalke. | Größe in ha |
| 113,6 |
| Planungsraum: I | Kreis SE |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Neuengörs (Amt Trave-Land) Gemeinsame Fläche mit: Weede (Amt Trave-Land) |
184, 313 | 24 | x | | | x | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Kreis, Landesplanung |
Votum Gemeinde: Neuengörs: Zustimmung (Bürgerentscheid knapp pro Windenergie)
Weede: Ablehnung |
Votum Kreis: Eignungsgebietsvorschlag |
Kartierung Landesplanung: Potenzialfläche, teilw. über Kreisvorschlag hinausgehend, weil Kreis größere Siedlungsabstände gewählt hat. Im Bereich Kreisstraße K 55 hinter Kreisvorschlag zurückbleibend, weil größerer Abstand zur Straße |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: Abstand muss an einer Stelle erweitert werden, Reduzierung der Fläche um 0,5 ha, ansonsten Beibehaltung. Neuengörs hat nur unter der Bedingung, dass 1.000 m zum Ort eingehalten werden, zugestimmt. UNB: zum östlich angrenzenden FFH-Gebiet ist Abstand von 500 m einzuhalten. Kartierung von Waldfledermäusen erforderlich. |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Arrondierung nach N und W unter Beibehaltung des Abstandes von 1.000 m zu Neuengörs, im S allerdings Anpassung an die Abgrenzung des Eignungsgebietes gem. F-Plan. Geringfügige Ausdehnung auch auf Gebiet Weede. |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1813, 1551, 1517, 1315, 1188, 1091, 1022, 989, 974, 950, 930, 870, 869, 864, 794, 627, 623, 601, 534, 530, 528, 195 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Hinsichtlich der gewünschten Erweiterungen wird den Voten teilweise gefolgt. Die Fläche wird nach Südwesten und Osten entsprechend erweitert. Nach Norden in Richtung Steinbek werden keine Erweiterungsmöglichkeiten gesehen. Hier ist der Abstand zur Siedlung von 800 m einzuhalten. Verbunden ist die Erweiterung mit dem Hinweis, dass die Gemeinde mit entsprechender städtebaulicher Begründung die Abstände gemäß der gemeindlichen Stellungnahme ggf. wieder vergrößern kann. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1535, 1480, 1420, 1409, 1408, 1407, 1333, 1329, 971, 969, 922, 812, 624, 571, 454, 453, 452, 451, 430, 425, 102 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Grundsätzlich ist der Hinweis, dass bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als Wohnhäuser eingestuft wurden, richtig. Es erfolgt insofern eine Anpassung, um der landesweit einheitlichen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu werden. Allerdings bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderseits der Kreisstraße frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenommen, um die Gesamtausdehnung des Windparks und die dominierende Wirkung auf die Ortslagen zu begrenzen. Die Gemeinde wünscht Abstände von 1.000 m zu den Siedlungen Neuengörs und Stubben. Aus regionalplanerischer Sicht ist eine Festlegung größerer Abstände nicht begründbar. Allerdings kann die Gemeinde im Zuge der Bauleitplanung städtebaulich begründet größere Abstände festlegen. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: potentieller Beeinträchtigungsbereich eines Weißstorchbrutplatzes Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereiche für Jagdreviere und Sommerquartiere von Waldfledermäusen | Größe in ha |
| 62,1 + 32,8 |
| Planungsraum: I | Kreis SE |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Hardebek (Amt Bad Bramstedt-Land) Gemeinsame Fläche mit: Hasenkrug (Amt Bad Bramstedt-Land) |
185, 186, 187 | 1 | x | | | x | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Kreis, Landesplanung |
Votum Gemeinde: Hasenkrug: Zustimmung
Hardebek: keine Stellungnahme |
Votum Kreis: Eignungsgebietsvorschlag |
Kartierung Landesplanung: Potenzialfläche auf Teilen des Kreisvorschlages; Teile keine Potenzialfläche, weil zu geringe Abstände zu Einzelhaus / Splittersiedlung, Abstand zu Hochspannungsfreileitung |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: relevantes Trittsteinnetz für Grünbrücke liegt weiter nördlich, ausreichender Korridorraum verbleibt. DWD-Einwand sollte gutachterlich geprüft werden. Weitere Einwände können auf Genehmigungsebene geprüft werden Arpsdorf (Amt Aukrug, Kreis RD-ECK, 15.05.09): Zustimmung Kreis Steinburg (25.05.09): keine Bedenken, wenn Abstand zu Splittersiedlungen mindestens 525 m MWV (02.06.09): liegt im Funktionszusammenhang der Grünbrücke der A7 bei Brokenlande. Betroffen ist der Zugangs- und Migrationskorridor Deutsche Bahn (12.05.09): 2 x Rotordurchmesser Abstand zu Hochleitungen der Bahn DWD (13.05.09): keine Zustimmung, da innerhalb eines Radius um Wetterradaranlage Boostedt gelegen (Störungen des Radarempfanges) WBV (28.05.09): Tieffluggebiet, Tageskennzeichnung aller WKA privat: In erster Linie Einwände gegen Repowering im Eignungsgebiet aber auch gegen Neuausweisungen, Gründe: optischer und akustischer Dauerstress, Orts- und Landschaftsbild zerstört, Tier- und Pflanzenwelt nimmt Schaden, Wertverlust der Immobilien DWD (24.02.2011): Zustimmung, wenn bei der Erweiterung der bestehenden WKA die bestehende Höhe nicht überschritten wird. |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Arrondierung wie Potentialfläche der Landesplanung ohne nach SW auslaufenden Zipfel, Abstand Hochspannungsleitung wird im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Das Gebiet wird mit einem textlichen Hinweis versehen, dass aufgrund der Belange des Deutschen Wetterdienstes mit Höhenbeschränkungen zu rechnen ist. |
Bewertung nach 1. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: ID 1905, sowie ID 399 aus 1. Synopse zum Planungsraum IV |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Im Zuge der Abwägung zu Fläche 109 (Planungsraum IV) ist auch Fläche 185 an den erforderlichen Abstand zu einem Einzelhaus anzupassen. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: ID 302 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Hinweis auf Höhenbeschränkungen
Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereiche für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Schwarzstorch, Uhu, Rotmilan | Größe in ha |
| 40,7 + 14,8 + 4,8 |
| Planungsraum: I | Kreis SE |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Wiemersdorf, (Amt Bad Bramstedt-Land) Gemeinsame Fläche mit: |
189 | 7 | | | | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Kreis, bestehendes Eignungsgebiet |
Votum Gemeinde: Keine Stellungnahme |
Votum Kreis: Eignungsgebiet reduzieren von 45 ha auf 34 ha |
Kartierung Landesplanung: Keine Potenzialfläche, Abstände zu Siedlungen, Splittersiedlungen / Einzelhäusern |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: Beibehaltung, Untersuchungen zum Umgebungsschutz Katharinenkirche erforderlich Untere Denkmalbehörde: Umgebungsschutzbereich Katharinenkirche, konkrete Beeinträchtigung ist näher zu untersuchen DWD (13.05.09): keine Zustimmung, da innerhalb eines Radius um Wetterradaranlage Boostedt gelegen (Störungen des Radarempfanges) |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Grund für Reduzierung seitens des Kreises ist nicht ersichtlich. Fläche bleibt aus Gründen des Vertrauensschutzes unverändert bestehen, wenn Gemeinde nicht ausdrücklich Verkleinerung wünscht; auch wenn neue Abstände zu Siedlungen nicht eingehalten werden können. Zusätzlich wird Arrondierung nach W übernommen unter Berücksichtigung eines Abstandes von nur 400 m zu den nördlich gelegenen Häusern. Das Gebiet wird mit einem textlichen Hinweis versehen, dass aufgrund der Belange des Deutschen Wetterdienstes mit Höhenbeschränkungen zu rechnen ist. |
Bewertung nach 1. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: Keine |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Die Fläche bleibt unverändert. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: Keine |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Hinweis auf Höhenbeschränkung Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereiche für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch, Uhu | Größe in ha |
| 18,6 |
| Planungsraum: I | Kreis SE |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Gönnebek (Amt Bornhöved) Gemeinsame Fläche mit: |
227 | 16 | | | x | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Kreis, Landesplanung, Gustav Warlies (privat) im Rahmen des 1. Anhörungsverfahrens erneut vorgeschlagen. |
Votum Gemeinde: Ablehnung |
Votum Kreis: Eignungsgebietsvorschlag |
Kartierung Landesplanung: Potenzialfläche, teilweise deckungsgleich mit Kreisvorschlag, teilweise darüber hinaus. Gründe für die Abweichung: Abstände Siedlung, Splittersiedlung / Einzelhaus. Wenn Potenzialfläche LaPla größer, dann wg. gegenüber dem Kreis geringeren Abständen zu Siedlungen (800 m statt 1.000 m) |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: UNB: wegen Fließgewässern (Schwale, Stör, Sünderbek, Grenzau) und Knickstrukturen Kartierung von Avifauna und Fledermäusen erforderlich.
Denkmalschutzbehörde: 5 km-Umgebungsbereich der Papiermühle Groß Kummerfeld, für den östlichen Teilbereich ist von wesentlichen Auswirkungen auszugehen.
DWD (13.05.09): keine Zustimmung, da innerhalb eines Radius um Wetterradaranlage Boostedt gelegen (Störungen des Radarempfanges)
Forstbehörde: (20.05.09): Waldfläche südl. Marienhof ist entfallen. Ersatzaufforstung südwestl. davon.
Gemeinde (?): Hofstelle im Norden am Weg entlang der Schwale wurde nicht berücksichtigt
Gustav Warlies (28.01.09 an den Kreis): bittet um Prüfung der Eignung seiner Ackerfläche
IG Windkraft Groß Kummerfeld (15.12.09 an Landesplanung): Antrag auf Berücksichtigung der von der IG repräsentierten Grundstücke im Rahmen der Ausweisung neuer Eignungsgebiete. Begründung: Wertschöpfung vor Ort, Stärkung der Wirtschaftskraft, Bürgerwindpark, gute Erschließungsmöglichkeiten. Karte zu den Flächen liegt nicht bei
RSF Planungs-GbR (01.07.10 an Landesplanung): Belange Vogel- und Fledermausschutz können im Verfahren geklärt werden. Denkmalschutz Papiermühle: Eigen Sichtstrahlenuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Mühle kaum einsehbar ist. Zur DWD-Stellungnahme: zu wenig konkrete Informationen über das tatsächliche Störpotenzial, keine Riegelbildung mit Nachbarparks zu erwarten; Windpark nimmt nur geringen radialen Sektor von Boostedt aus gesehen ein; es kommen sehr langsam drehende WKA zum Einsatz. Kreis: Reduzierung im Norden wg. Hofstelle, Verbleib als Eignungsfläche, Untersuchungen zu Umgebungsschutz, Artenschutz erforderlich, Klärung Wetterradar. Groß Kummerfeld Siedlung ist nur bis auf Höhe des nach N abzweigenden Feldweges Innenbereich, Abstand reduzieren |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Griesenbötel ist Außenbereich, Abstand wird auf 400 m reduziert; Ebenso Groß Kummerfeld Siedlung gem. Angaben des Kreises. Keine Übernahme auf Gönnebeker Gebiet wg. ablehnendem Votum. Westlicher Bereich wird an der Grenze des inneren Einflussbereiches der Wetterradaranlage Boostedt abgeschnitten. Übernahme des verbleibenden Bereiches unter Berücksichtigung der korrigierten Abstandsradien als Eignungsgebiet Nr. 190. Das Gebiet wird mit einem textlichen Hinweis versehen, dass aufgrund der Belange des Deutschen Wetterdienstes mit Höhenbeschränkungen zu rechnen ist. |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 345, 1770 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Im Umweltbericht wurde fehlerhaft angenommen, dass sich die Gemeinde Gönnebek gegen eine Ausweisung der im Nordwesten der Gemeinde gelegenen Fläche 16 ausgesprochen hat. Der Kreis unterstützt in seiner Stellungnahme den Wunsch der Gemeinde und stuft die Fläche als geeignet ein. Aus landesplanerischer Sicht sind keine Ausschlusskriterien erkennbar. Da in der Gemeinde Groß Kummerfeld aufgrund des ablehnenden Bürgerentscheides die angrenzende Fläche 190 entfällt, steht nicht zu befürchten, dass es zu einer zu starken Belastung mit WKA kommt. Hinsichtlich der Belange des Deutschen Wetterdienstes ist anzumerken, dass es durch die Streichung der Fläche 190 in Groß Kummerfeld und Hereinnahme der Fläche Gönnebek eher zu einer Verbesserung, zumindest aber zu keiner Verschlechterung hinsichtlich der Beeinträchtigung des Wetterradars kommen dürfte, da die Gönnebeker Fläche im selben Sektor des Radars liegt, aber weiter entfernt ist. Im Ergebnis wird die Fläche in den Abgrenzungen gemäß Runderlass vom 22.03.2011 übernommen. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1569, 1566, 1502, 1023, 810, 796 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Mit Hinweis auf Höhenbeschränkung Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereiche für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögel: Schwarzstorch, Weißstorch, Uhu, Rotmilan, Weihen, Prüfbereich für Jagdreviere und Sommerquartiere von Fledermäusen | Größe in ha |
| 62,1 |
| Planungsraum: I | Kreis SE |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Groß Niendorf (Amt Leezen) Gemeinsame Fläche mit: |
249 | 33 | | | x | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Gemeinde im Rahmen des 1. Anhörungsverfahrens erneut vorgeschlagen. |
Votum Gemeinde: Zustimmung mit Flächenvorschlag (drei Teilflächen) |
Votum Kreis: Ablehnung:
Fläche O Groß Niendorf: charakteristischer Landschaftsraum (gilt unverändert) |
Kartierung Landesplanung: Keine Potenzialfläche: regionaler Grünzug des Ordnungsraumes als einziges Ausschlusskriterium |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Gemeinde Groß Niendorf (25.07.10 an Landesplanung): Gemeinde wünscht positive Haltung der Landesplanung zu Fläche 33, östl. Teilfläche an der Grenze zu Travenbrück. Einziger Ausschluss charakteristischer Landschaftsraum sei willkürlich abgegrenzt und nicht nachvollziehbar. Fläche stellt sinnvolle Arrondierung zum benachbarten Windpark Travenbrück dar. Nach Auffassung der Gemeinde stehen keine öffentlichen Belange entgegen.
WKN Windkraft Nord AG (10.08.10): zur Lage im regionalen Grünzug: Ausschlussgebiet mit Möglichkeit der Feinsteuerung. Fläche liegt im Randbereich, Entscheidung fällt die Landesplanung. Zur Lage im charakteristischen Landschaftsraum: in 200 m zum Plangebiet befindet sich ein bestehender Windpark (Tralau), Vorbelastung ist gegeben, Arrondierung, charakteristischer Landschaftsraum kann nicht nachvollzogen werden, Willkür, kein freizuhaltenden Gebiete vorhanden. Kreis: hohe naturschutzfachliche Qualität des Raumes, Austauschbeziehungen der Vögel zwischen den umliegenden Schutzgebieten führen direkt über die Fläche. Ausnahme im regionalen Grünzug ist nicht begründbar. |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Charakteristischer Landschaftsraum lt. Regionalplan für den Planungsraum I ist entgegen der Auffassung des Kreises nicht betroffen. Flächenwunsch der Gemeinde an der Grenze zu Travenbrück könnte ggf. übernommen werden. Regionaler Grünzug ist Ausschlusskriterium mit Feinsteuerung. Vorbelastung durch bestehendes Eignungsgebiet spräche dafür; ohnehin schon schmale Ausprägung des Grünzuges, der bei Ausweisung an dieser Stelle unterbrochen wäre, spräche dagegen. Dem Votum des Kreises wird gefolgt. Keine Übernahme. |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 718, 855, 1770 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Der Stellungnahme des Kreises zufolge liegt die östliche Teilfläche zwar noch am äußersten Rand des regionalen Grünzuges, hier bestünde jedoch Anschluss an das unmittelbar anschließend auf Stormarner Gebiet liegende potenzielle Eignungsgebiet 210, das durch diese Fläche sinnvoll erweitert werden könnte. Die westlichen Flächen liegen teilweise im charakteristischen Landschaftsraum und im Schwerpunktbereich des Biotopverbunds sowie in ungünstiger Nähe zum FFH-Gebiet. Dem Votum des Kreises wird gefolgt. Die östliche Teilfläche wird übernommen. Maßgeblich für die Abgrenzung sind die Abstände gemäß Runderlass vom 22.03.2011. Ergänzend zu den Argumenten des Kreises ist noch anzuführen, dass eine zusätzliche Aufnahme der westlichen Flächen dazu führen würde, dass der Ort Groß Niendorf von zwei Seiten von Windparks umgeben wäre. Auch aus diesem Grund wird nur die östliche Fläche übernommen. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1614, 1460, 673, 105 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: Potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Brutplätzen: Seeadler, Kranich, Baumfalke
Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Uhu, Rotmilan | Größe in ha |
| 38,2 |
| Planungsraum: I | Kreis SE |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Großenaspe (Amt Bad Bramstedt-Land) Gemeinsame Fläche mit: Wiemersdorf (Amt Bad Bramstedt-Land) |
305 | 4, 42 | | x | x | x | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von reis, Gemeinden, Landesplanung, Wiebke & Peter Kollster (privat) im Rahmen des 1. Anhörungsverfahrens erneut von Privat vorgeschlagen. |
Votum Gemeinde: Großenaspe: Zustimmung mit Flächenvorschlag (Nr. 42), nur teilweise überschneidend mit Vorschlag Kreis (Nr. 4) und Landesplanung Wiemersdorf: Zustimmung ohne Flächenvorschlag; |
Votum Kreis: Eignungsgebietsvorschlag, nur teilweise überschneidend mit Nr. 42 |
Kartierung Landesplanung: Potenzialfläche weitgehend außerhalb Nr. 42, Teilmenge von Nr. 4: Abstände zu Siedlungen, Splittersiedlungen / Einzelhäusern, Wald, Autobahn |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: WBV (28.05.09): Tieffluggebiet, Tageskennzeichnung aller WKA
Untere Denkmalbehörde: Umgebungsschutzbereich Katharinenkirche, konkrete Beeinträchtigung ist näher zu untersuchen
DWD (13.05.09): keine Zustimmung, da innerhalb eines Radius um Wetterradaranlage Boostedt gelegen (Störungen des Radarempfanges)
UNB: konkrete Untersuchungen zu Fledermäusen und Avifauna erforderlich, ansonsten keine Zustimmung, Verlagerung von Untersuchungen auf die Vorhabenebene wird nicht akzeptiert.
H.-G. Lüth / Großenaspe (21.07.09): Vergrößerung der Fläche durch Reduzierung des Abstandes zu Teichen an der A7 auf 500 m
H.-G. Lüth (25.05.10 und 20.08.10): Aufgrund der absehbaren Aufgabe von 3 Wohngebäuden im Außenbereich kann die Fläche noch vergrößert werden, Karte liegt dem Schreiben bei. Nutzungen sind bereits aufgegeben, bzw. Aufgabe vertraglich abgesichert für den Fall der Gebietsausweisung
Wiebke & Peter Kollster: Ausweisung von Flächen im Bereich Dorotheenhof als Arrondierung zum Testfeld in Wiemersdorf. Optische Beeinträchtigung für Großenaspe ist wg. Wald und Autobahn nicht vorhanden. Vorteile für Gemeinde: Bürgerwindpark, Gewerbesteuer, Naturschutzförderung durch Ausgleichszahlungen DWD (24.02.2011): Es wird um Herausnahme des Bereiches der Test-WKA in Wiemersdorf gebeten Kreis: DWD-Einwand sollte gutachterlich geprüft werden. Untersuchungsbedarf Umgebungsschutzbereich, Fledermäuse, Avifauna |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Aufgrund des Einwandes des DWD wird das Gebiet nicht übernommen. Es erfolgt ein Hinweis im Text auf die ausnahmsweise Zulässigkeit der Testanlagen und auf die Option eines Repowerings bzw. einer Erweiterung des Testfeldes sofern der DWD zustimmt. |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: ID’s 1633, 1401, 1396 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Der Flächenteil auf Gebiet der Gemeinde Wiemersdorf ist bereits über ein Zielabweichungsverfahren als Standort für Testanlagen zugelassen worden und von der Gemeinde durch die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes überplant worden. Die Fläche wird jetzt in geringfügig größerer Form vorgeschlagen. Eine Erweiterung gegenüber dem Anlagenbestand stellt der Flächenvorschlag auf dem Gebiet der Gemeinde Großenaspe dar. Die Fläche hält alle erforderlichen Abstandskriterien ein und liegt insgesamt außerhalb von Ausschlussgebieten. Aufgrund der beabsichtigten oder schon umgesetzten Aufgabe der Wohnnutzung sind um die entsprechenden Gebäude keine Abstandsradien erforderlich. Die gesamte Vorschlagsfläche stellt eine Erweiterung des Schwerpunktbereiches der Windenergienutzung in der Gemeinde Wiemersdorf mit Ausdehnung auf die Gemeinde Großenaspe dar, die in der gesamträumlichen Betrachtung noch für vertretbar gehalten wird. Im Kreis Segeberg werden zugunsten einer Konzentration der Windenergienutzung auf einige geeignete Bereiche große landschaftlich und naturschutzfachlich wertvolle Räume freigehalten. Von einer Überlastung der benachbarten Ortslagen und Einzelhäuser ist mit dieser Erweiterung noch nicht auszugehen, da allenfalls von jeweils einer Seite optische Beeinträchtigungen zu erwarten sind, die jedoch durch Waldparzellen als sichtverschattende Elemente noch gemildert werden. Die Flächen liegen jedoch innerhalb des Einflussbereiches des vom DWD betriebenen Wetterradars Boostedt. WKA können in diesem Bereich zu Störungen bei der Radarbilderfassung führen. In den Text der Teilfortschreibung wird daher der bereits bestehende Hinweis auf mögliche Bauhöhenbeschränkungen auch für diese Fläche übernommen. Im Ergebnis kann die Fläche also grundsätzlich ausgewiesen werden. Um eine zu starke Nord-Süd-Ausdehnung zu vermeiden und eine kompakte Form des Gebietes zu erhalten, wird der nördliche Ausläufer des Vorschlages nicht übernommen. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1614, 1347, 1345, 919, 788, 238, 173 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: Potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Kompensationsflächen mit artenschutzrechtlichen Entwicklungszielen. Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch, Uhu; Prüfbereich für Jagdreviere und Sommerquartiere von Fledermäusen | Größe in ha |
| 288,0 |
| Planungsraum: I | Kreis SE |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Schmalensee (Amt Bornhöved) Gemeinsame Fläche mit: Damsdorf, Stocksee (beide Amt Bornhöved) |
306 | | | | x | x | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von im Rahmen des 1. Anhörungsverfahrens vorgeschlagen. |
Votum Gemeinde: -/- |
Votum Kreis: -/- |
Kartierung Landesplanung: -/- |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: -/- |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: -/- |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1856, 1770, 1755, 1537, 1446,413, 400, 357, 355, 85 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Es handelt sich um einen gemeindeübergreifenden Flächenwunsch der Gemeinden Damsdorf, Tarbek, Schmalensee und Stocksee. Der Kreis Segeberg sieht hier Möglichkeiten einer Flächenausweisung, da der charakteristische Landschaftsraum in diesem Bereich aufgrund der weniger hochwertigen räumlichen Ausstattung bis zur K 52 und L 68 zurückgenommen werden soll (siehe Kreisstellungnahme). Aufgrund der ausgeprägten Randlage der westlichen Flächenteile im Naturpark Holsteinische Schweiz hält der Kreis hier eine begrenzte Nutzung für WKA für denkbar. Die südliche Grenze muss nach Auffassung des Kreises entlang der Verbindungsstraße zwischen Damsdorf und Schmalensee liegen. Südlich davon befinden sich Ausgleichsflächen, ein Modellflugplatz und der Umgebungsbereich des Denkmales Grimmelsberg. Die nördliche Grenze sieht der Kreis entlang der K 57, weil nördlich davon die Ziele und Zwecke des Naturparks der Windenergienutzung entgegenstehen. Die Landesplanung schließt sich insgesamt dem Votum des Kreises an. Hier wird zwar ein bisher weitgehend von WKA freigehaltener Raum erstmalig genutzt, allerdings bietet sich hier auch die Möglichkeit zur Ausweisung einer relativ großen kompakten Fläche zugunsten der Freihaltung nach wie vor großer Bereiche. In der Abwägung der Ausbauziele für erneuerbare Energien mit landschaftspflegerischen und naturschutzfachlichen Belangen wird eine kompakte gemeindeübergreifende Ausweisung in den Grenzen des Kreisvorschlages für vertretbar gehalten. Der Flächenvorschlag wird in der beschriebenen Grenzziehung übernommen. Eine Überschneidung mit dem Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe oder mit einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe liegt nicht vor. Ebenso gibt es keine Überschneidung mit genehmigten Abbauflächen. |
Bewertung nach 2. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1614, 1056, 997, 366, 132 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Maßgeblich für den gewählten Flächenzuschnitt war neben der Stellungnahme des Kreises auch die landesplanerische Begründung, innerhalb und in Randlage des Naturparkes Holsteinische Schweiz zwar eine Ausnahme gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP zuzulassen, diese jedoch bewusst räumlich zu begrenzen, um den Störeinfluss in einem ansonsten von WKA freigehaltenen Bereich in Abwägung mit den energiepolitischen Zielen auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Die Fläche liegt teilweise im Beeinträchtigungsbereich eines Seeadlerbrutplatzes. In den Regionalplan wird daher ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt - potenzieller Beeinträchtigungsbereich eines Seeadlerbrutplatzes - aufgenommen. Der Bereich Stocksee beheimatet 11 der 15 in SH heimischen Fledermausarten, in dieser Moränenlandschaft mit hoher Knickdichte, Buchenwäldern mit Altbaumbeständen und Stillgewässern liegt eine besonders hohe Fledermausaktivität vor. Hierbei sind die lokalen und ziehenden Populationen von Mai bis Oktober von hoher Bedeutung. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: Potenzieller Beeinträchtigungsbereich eines Seeadlerbrutplatzes Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Seeadler, Rotmilan; Prüfbereich für Flugkorridore Wasservögel, Prüfbereich Jagd/Nahrungshabitate für Fledermäuse | Größe in ha |
| 196,3 |
| Planungsraum: I | Kreis RZ |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Schiphorst (Amt Sandesneben-Nusse) Gemeinsame Fläche mit: |
196 | x | | | | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Landesplanung, Gemeinde, Kreis in unterschiedlichen Zuschnitten |
Votum Gemeinde: Zustimmung, Flächenvorschlag geht über den von Landesplanung und Kreis hinaus. Gemeinde möchte Abstand von 750 m zu Siedlungsflächen (wie bei bestehenden WKA) |
Votum Kreis: Eignungsfläche Arrondierung, weitgehend identisch mit Vorschlag Landesplanung; für einen weiteren Teil des Gemeindevorschlags Einstufung als Potenzialfläche ohne Eignungsgebietsvorschlag |
Kartierung Landesplanung: Potenzialfläche, Teilmenge des Gemeindevorschlags: Abstand Siedlung und Splittersiedlung / Einzelhaus, Abstand Wald |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: Vorbehaltlich Bestätigung von Großvogel-Brutplätzen (Rotmilan, Baumfalke). Denkmalschutz (Kirche Steinburg-Eichede) ist abgewogen: Gebiet liegt nicht im Hauptsichtfeld. Hinweis auf Richtfunktrasse: WKA sind beiderseits der Trasse trotzdem möglich. Arrondierung wird als positiv gewertet privat: ausreichende Windhöffigkeit am Standort wird angezweifelt privat: Einspruch gegen Erweiterung WP Schiphorst wg. Missachtung des Gebotes der nachbarlichen Rücksichtnahme, akustische und optische Beeinträchtigungen, zu nah an Bebauung, Zerstörung der Naturlandschaft. Archäologisches Landesamt SH (07.03.11): Im unmittelbaren Nahbereich zum Eignungsgebiet Nr. 196 befinden sich zwei archäologische Denkmale, die nach § 5 DSchG in das Denkmalbuch der Gemeinde Steinburg eingetragen sind. Es handelt sich hierbei um zwei Grabhügel. Das Denkmal Nr. 2 wurde durch jahrelanges bepflügen heruntergearbeitet, während das Denkmal Nr. 1 ein besonders gut erhaltener, weithin sichtbarer Grabhügel ist. Da es sich bei dem Denkmal um ein Einzelobjekt handelt und im Süden und im Osten des Denkmals durch die vorhandenen Windkraftanlagen bereits starke Vorbelastungen des Umgebungsbereiches nach § 9 DSchG gegeben sind, können wir einer Erweiterung des vorhandenen Windparks zustimmen, allerdings ist ein Mindestabstand von dem Denkmal zu den Windkraftanlagen von 500m einzuhalten. Die Größe und Lage des Eignungsgebietes ist entsprechend zu ändern. |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Potenzialfläche der Landesplanung wird unter Berücksichtigung eines Abstandes von 500 m zum Hügelgrab übernommen |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1905, 1860, 1823, 1822, 1811, 1704, 1694, 1539, 1530, 1523, 1521, 1520, 1348, 459, 437, 184 sowie insbesondere 1524 (Erweiterungswunsch) |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Dem Erweiterungswunsch kann teilweise gefolgt werden, da zum nördlich der Fläche gelegenen Gut Mühlenbrook fälschlicherweise ein Abstand von 800 m angenommen wurde. In westlicher Richtung ergibt sich allerdings keine Erweiterungsmöglichkeit, da hier ein Abstand von 500 m zu dem Hügelgrab erforderlich ist. Der schmale Bereich, der nordwestlich um die Waldparzellen herumführt wird ebenfalls nicht übernommen, da er so schmal ist, dass er kaum eine WKA einschließlich Rotor aufnehmen kann und damit faktisch nicht nutzbar wäre. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 903, 356 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereiche für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch | Größe in ha |
| 49,0 |
| Planungsraum: I | Kreis RZ |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Breitenfelde (Amt Breitenfelde) Gemeinsame Fläche mit: |
198 | | x | | | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Gemeinde, Kreis, Landesplanung |
Votum Gemeinde: Breitenfelde: Zustimmung mit Flächenvorschlag
Woltersdorf: Zustimmung mit Flächenvorschlag |
Votum Kreis: Breitenfelde: Eignungsgebiet Arrondierung, Teilfläche mit Gemeindevorschlag identisch, anderer Teil liegt neben Gemeindevorschlagsfläche. Restfläche des Gemeindevorschlags Potenzialfläche ohne Gebietsvorschlag
Woltersdorf: Vorschlag Eignungsgebiet liegt innerhalb des bestehenden Eignungsgebietes, Gemeindewunsch ist teilweise Potenzialfläche ohne Eignungsgebietsvorschlag |
Kartierung Landesplanung: Breitenfelde: Potenzialfläche teilweise überlagert mit Gebietsvorschlag Kreis, teilweise mit Vorschlag Gemeinde, kleine Schnittmenge aller drei Vorschläge
Woltersdorf: Potenzialfläche hat keine Schnittmenge mit Vorschlag Kreis oder Gemeinde wegen Unterschreitung der Siedlungsabstände, auf Teilfläche einziger Ausschluss Vogelzugkorridor |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: Reduzierung der Flächenpotenziale durch 500 m Waldabstand, Brutplätze Kranich, Rotmilan, Storch und durch Konzentrationszone des Landvogelzuges entlang des Elbe-Lübeck-Kanals. Berücksichtigt wurden ebenfalls Sichtbeziehungen. Nördlich des bestehenden Windparks befindet sich eine Fläche, auf der Kiesabbau genehmigt, aber noch nicht durchgeführt ist. Aufgrund naturschutzfachlicher Belange (s.o.) soll das bestehende Eignungsgebiet reduziert und dafür nach W und NW erweitert werden. Höhenbegrenzung auf 100 m aus denkmalpflegerischen Gründen. Erweiterungsfläche liegt im Kiesabbaugebiet, Einigung zwischen Betreiber des Abbaus und WKA-Betreibern müsste gefunden werden. Gemeinde Breitenfelde über Amt Breitenfelde (15.10.09): Pauschalabstand des Kreises 500 m zu Wäldern (hier Waldstück „Röden“) wird kritisiert, widerspricht Empfehlungen des LANU. Betroffenheit Fledermäuse sollte gem. Empfehlungen des LANU im Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht schon vorher zur Nichtberücksichtigung einer Fläche führen. Flexiblere Handhabung der Abstände zu Brutplätzen gefordert (gutachterlich unterlegt). Gemeinde Woltersdorf über Amt Breitenfelde (15.10.09): Sichtachsen Kirche Breitenfelde und Kirche Niendorf – südliche Erweiterungsfläche WP Woltersdorf konnte bei Ortsbegehung nicht nachgewiesen werden. Sichtachse Gutshaus Niendorf - südliche Erweiterungsfläche WP Woltersdorf kann ebenfalls nicht nachgewiesen werden (Fotos liegen vor). Gemeinde beantragt Aufnahme der südlichen Erweiterung in den Regionalplan Gemeinde Breitenfelde (Die Bürgermeisterin) (17.09.10): Gemeinde sendet Untersuchungsbericht, wonach die im Gutachten behandelten Arten Kranich und Weißstorch Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch WKA geringer sind als oft angenommen und postuliert. Für das geplante Windfeld in Breitenburg sollten daher folgende Abstände von WKA eingehalten werden: Kranich: mind. 500 m; Weißstorchhorst: mind. 1000 m und Freihaltung von Hauptflugkorridoren und –nahrungsplätzen. |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Ausgewiesenes Eignungsgebiet bleibt in bisherigen Abgrenzungen bestehen. Das Kriterium Stadt-Umland-Bereich wird an dieser Stelle zurückgestellt (Randlage). Übernahme der dann möglichen Fläche östlich der Straße und nördlich des bestehenden Eignungsgebietes mit Höhenbegrenzung wegen einer Blickbeziehung über die Niederung des Priesterbaches hinweg zur Kirche. Durch die Höhenbegrenzung wird auch den Belangend es MLUR Rechnung getragen |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1642, 1461, 1357, 979 sowie insbesondere 1298 (Arrondierungswunsch) |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Einer zusätzlichen Übernahme der Fläche westlich der Landesstraße L 200 wird nicht zugestimmt. Die weitere Ausdehnung der Fläche würde in dem reich strukturierten Naturraum eine zu stark dominierende Wirkung entfalten. In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Die Ausweisung weniger geeigneter Flächen wie im vorliegenden Fall ist daher im Rahmen des raumordnerischen Ermessens nicht erforderlich und nicht zwingend geboten, auch wenn die Fläche die harten Ausschlusskriterien erfüllt. Die Fläche bleibt unverändert. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: Keine |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: potentieller Beeinträchtigungsbereich eines Kranichbrutplatzes; Lage innerhalb eines Vogelzugkorridors (Bundeswasserstraße Elbe-Lübeck-Kanal) Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch | Größe in ha |
| 40,5 |
| Planungsraum: I | Kreis RZ |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Lütau (Amt Lütau) Gemeinsame Fläche mit: |
200 | | x | | | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Gemeinde, Kreis, Landesplanung |
Votum Gemeinde: Lütau: Zustimmung mit Flächenvorschlag |
Votum Kreis: Lütau: Geringe Ergänzung des bestehenden Gebietes nach NW, dafür Reduzierung im S und NE |
Kartierung Landesplanung: Potenzialflächen deckungsgleich mit Gemeindevorschlägen, angrenzend an bestehendes Gebiet |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: Zurücknahme des bestehenden Eignungsgebietes im Süden, weil Abstände nicht eingehalten werden (Schutzbereich Brutplatz Rotmilan, 1.000 m Abstand zu Kiessee in Buchhorst, 500 m Wald-abstand, 1.000 m zu Winterquartier Fledermäuse). Zurücknahme im Norden wegen zwei Sichtfeldern: Aus der Ortslage Basedow über eine Grünzäsur mit Kirche im Vordergrund. Im Hintergrund der Kirche sollen keine WKA zu sehen sein. Westlich von Lütau: Weiter Blick über den Niederungsbereich der Linau hinweg auf die Ortslage von Lütau von einem Hochpunkt an der K 70 aus. Die auf einem Kirch-hügel gelegene und mit einem Lindenkranz versehene Kirche tritt dabei besonders hervor. Seitlich im Hintergrund sind die vorhandenen WKA erkennbar. Im Hinblick darauf, dass eine Erhöhung der WKA möglich ist, soll der Zwischenraum zwischen Kirche und WKA vergrößert werden, um die Beeinträchtigungen des Kulturdenkmals nicht zu verstärken. Aus vorstehenden Gründen wird eine Ergänzung der Eignungsfläche direkt nördlich der K 70 ausgeschlossen. Weiter nördlich gelegene Flächen kommen wegen der Überlagerung durch die Schutzabstände der Bruplätze von Rotmilan und Storch, dem 500 m Waldabstand sowie dem Biotopverbund entlang der Linau nicht in Frage. Gemeinde Lütau (22.07.10): Antrag auf Übernahme der o.g. Arrondierungsfläche in leicht abgewandelter, vergrößerter Form, keine Zurücknahme des bestehenden Eignungsgebietes wie vom Kreis vorgeschlagen. Argumente des Kreises gegen Ausweisung können nicht nachvollzogen werden: vorsorglicher Fledermausschutz zu pauschal, kein vom LLUR ermitteltes bedeutendes Winterquartier. Abstand von 200 m zu Wäldern wird als ausreichend erachtet. Umgebungsschutzbereich zu pauschal ohne Kenntnis der konkreten baulichen Anlage, Blickbeziehung wird durch Foto widerlegt. Kreis (03.08.10): Zu o.g. Schreiben der Gemeinde Lütau: Abstände und Pufferzonen aufgrund des Fledermausschutzes wurden aus den LLUR-Empfehlungen abgeleitet. Umgebungsbereich wurde mit der Unteren Denkmalbehörde festgelegt; diese lehnt WKA im Umgebungsbereich hab. Foto zu Blick-beziehungen ist vom falschen Standort gemacht worden. Blickbeziehung ist über längere Strecke auf der K 70 gegeben. |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Übernahme des Überschneidungsbereiches der Flächenvorschläge Kreiskonzept und Landesplanung unter Berücksichtigung eines 500 m-Puffers zum Wald im S und W. Altes Eignungsgebiet bleibt unverändert bestehen. |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1816, 1792, 1744, 1479, 690, 687, 578, 376 (Erweiterungswunsch) |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Dem Erweiterungswunsch wird gefolgt: Nach Westen und Südwesten wird die Fläche 200 unter Einhaltung eines Abstandes von 200 m zum Wald ausgedehnt. Die Ergebnisse des vorgelegten fledermauskundlichen Fachbeitrages sind aus naturschutzfachlicher Sicht nachvollziehbar. Ein gegenüber den ansonsten geltenden 100 m auf 200 m erweiterter Abstand wird als ausreichend erachtet. Nach Norden erfolgt eine Erweiterung bis auf 800 m an die Siedlung Lütau heran. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1609, 1580, 529, 311, 216 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereiche für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch, Rotmilan, Prüfbereich für Jagdreviere und Sommerquartiere von Fledermäusen | Größe in ha |
| 78,7 |
| Planungsraum: I | Kreis RZ |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Wangelau (Amt Lütau) Gemeinsame Fläche mit: |
203 | | | | x | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Gemeinden, Landesplanung (teilweise) |
Votum Gemeinde: In beiden Gemeinden Zustimmung mit Flächenvorschlägen |
Votum Kreis: Wangelau: Teilweise Potenzialfläche ohne Eignungsgebietvorschlag (Blickbeziehung Kirche Büchen-Pötrau, Umgebungsschutz „Alte Salzstraße“, Gewässerabstand, Geotop)
Witzeeze (beide Flächen): Teilweise Potenzialfläche ohne Eignungsgebietvorschlag: Brutplätze Kranich, Weißstorch, Waldabstand 500 m |
Kartierung Landesplanung: Potenzialfläche für Teil des grenzüberschreitenden Gemeindevorschlages, übrige Bereiche fallen wg. Abständen zu Siedlungen heraus. Keine Potenzialfläche für Vorschlag auf alleinigem Gebiet von Witzeeze: Abstände Siedlung, Wald, Einzelhaus; Restfläche < 20 ha |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: Witzeese ist im südlichen Teil historisches Straßendorf mit zahlreichen erhaltenswerten Gebäuden, enge Beziehung zw. Ortslage und Landschaftsraum; WKA würden stark in den historischen Ortskern hineinwirken und das Ortsbild dominieren. Aus denkmalpflegerischen und ortsplanerischen Gründen ist die Fläche ungeeignet. Gemeinde Wangelau (29.03.10): Flächenvorschlag wird noch einmal bestätigt, Ausschlussgründe des Kreises können nicht nachvollzogen werden. Verlauf „Alte Salzstraße“ basiert auf neuerem, im Zuge der Flurneuordnung entstandenem Weg. Lt. Auskunft Archäologisches Landesamt sei die „Alte Salzstraße“ nicht als Denkmal ausgewiesen. Fraglicher Feldweg stünde WKA-Planung nicht entgegen. Die Sichtbeziehung zur Kirche in Pötrau ist kaum gegeben, da Sicht verschattende Elemente wie z.B. ein Waldstück und eine Hangkante zwischen Kirche und gepl. WKA liegen (Visualisierung liegt vor). Geotopdarstellung Kreis ist größer als Darstellung im Landschaftsrahmenplan, auf die der LEP Bezug nimmt. Für diese Abgrenzung ist keine unmittelbare Überprägung erkennbar. Zu den Fledermaus-Schutzabständen: Pauschalierte Betrachtung ist nicht hilfreich. Beeinträchtigung kann im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden und durch Minderungsmaßnahmen aufgefangen werden. Vogelschutzabstand zur Linau: keine großräumige Leitstruktur, LLUR-Broschüre stellt den Bereich nicht als Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Vogelzug dar. Gemeinde Wangelau (23.06.10): Gemeinde nimmt zu Argumenten des Kreises erneut Stellung und führt aus, dass der Wegeabschnitt der Salstraße im fraglichen Bereich kein eingetragenes Kulturdenkmal ist. Mit Fotos wird belegt, dass keine Blickbeziehungen zur Kirche in Pötrau bestehen. Abstände zum Geotop wurden auf Basis des Landschaftsrahmenplanes ermittelt und eingehalten. Es wurden die Abstände des Entwurfes des Runderlasses 2010 herangezogen. Kreis Herzogtum Lauenburg (03.05.10): Zu o.g. Schreiben der Gemeinde Wangelau. Alte Salzstraße ist kulturlandschaftsprägend und muss als Kulturdenkmal nach § 1 DSchG eingestuft werden. Pöttrauer Kirche ist prägend, auch wenn sie nicht von jedem Standort aus dem Niederungsbereich eingesehen werden kann. Abstand zu Stillgewäseer und zur Linau ist aus Gründen des Fledermausschutzes erforderlich. Verweis auf LLUR-Gutachten. |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Übernahme der Potenzialfläche der Landesplanung. Höhenbeschränkung aufgrund der Blickbeziehung vom Schulzentrum Büchen zur Pötrauer Kirche. Vorbehalt denkmalrechtliche Einstufung der Alten Salzstraße konnte durch Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes ausgeräumt werden. |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1861, 1518, 1437, 1357, 1267, 939, 688, 465 sowie insbesondere 441 (Erweiterung) und 449 (negatives Gemeindevotum) |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Den Voten der Gemeinden wird gefolgt. Die Fläche auf Wangelauer Gebiet bleibt bestehen. Der Teil in der Gemeinde Witzeeze wird aufgrund des ablehnenden Votums gestrichen. Die Höhenbegrenzung wird aus dem Text des Regionalplanes gestrichen. Die zulässigen Anlagenhöhen sind über das Genehmigungsverfahren zu klären. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1579, 1484, 542 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: potenzieller Beeinträchtigungsbereich eines Kranichbrutplatzes; Lage innerhalb eines Vogelzugkorridors (Bundeswasserstraße Elbe-Lübeck-Kanal) Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch | Größe in ha |
| 49,5 |
| Planungsraum: I | Kreis RZ |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Kastorf (Amt Berkenthin), Gemeinsame Fläche mit: Siebenbäumen (Amt Sandesneben-Nusse) |
204 | | | | x | x | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Landesplanung |
Votum Gemeinde: Siebenbäumen: positiv, Vorschlag an anderer Stelle
Kastorf: positiv, Vorschlag an anderer Stelle |
Votum Kreis: Keine Potenzialfläche: |
Kartierung Landesplanung: Potenzialfläche |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis am 21.01.2011: zum Gut muss aus Sicht des Denkmalschutzes ein Abstand von 500 m eingehalten werden. Fläche liegt im äußeren Ring des Bauschutzbereiches Flugplatz Lübeck Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Flugsicherung (22.02.2011): Keine grundsätzlichen Bedenken, ggf. Höhenbeschränkungen im Genehmigungsverfahren |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Aus Kreiskonzept sind keine Ablehnungsgründe erkennbar. Fläche wird daher mit Abstand 500 m zum Gut Bliestorf übernommen. Schmale Anteile auf Gemeindegebiet Siebenbäumen und Bliestorf werden wg. ungünstigem Zuschnitt gestrichen. |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1857, 1599, 1310, 1294, 1288, 1236, 1185, 1183, 820, 691, 525, 311, 266, 192 sowie insbesondere 1337 (negatives Gemeindevotum) und 674 (Erweiterungswunsch) |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Die Fläche 204 wird teilweise aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinde Bliestorf am 14.11.2011 per Gemeindebeschluss gegen die Ausweisung des Eignungsgebietes ausgesprochen hat. Der Anteil der Fläche in der Gemeinde Kastorf bleibt erhalten. Dem Votum zur Erweiterung wird teilweise gefolgt. Aufgrund der verringerten Waldabstände kann eine Erweiterung nach Westen auf Gemeindegebiet Siebenbäumen bis auf 100 m an die Waldparzelle östlich der K 42 übernommen werden. Alle darüber hinausgehenden Erweiterungswünsche in der Gemeinde Kastorf führen zu einer zu starken Ost-West-Ausdehnung der Fläche mit Riegelwirkung gegenüber den Siedlungen Kastorf und Siebenbäumen. |
Bewertung nach 2. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 800, 328, 307 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Die Argumentation hinsichtlich der nicht gegebenen Riegelwirkung kann nachvollzogen werden. Durch den Zuschnitt der Fläche ergeben sich nur begrenzte Aufstellungsmöglichkeiten, wodurch eine optische Barrierewirkung gemildert wird. Die Erweiterung bis an die Kreisstraße heran wird daher noch übernommen. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch, Rotmilan; Uhu. | Größe in ha |
| 80,7 |
| Planungsraum: I | Kreis RZ |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Krukow (Amt Lütau) Gemeinsame Fläche mit: Juliusburg, Schnakenbek (beide Amt Lütau) |
244 | | | | x | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Krukow: Landesplanung, Kreis
Juliusburg und Schnakenbek: Landesplanung im Rahmen des 1. Anhörungsverfahrens erneut von Privat vorgeschlagen. |
Votum Gemeinde: Krukow: keine Äußerung
Juliusburg und Schnakenbek: Zustimmung ohne Flächenvorschlag |
Votum Kreis: Krukow: Eignungsgebietsvorschlag
Juliusburg und Schnakenbek: Potenzialfläche ohne Eignungsgebietsvorschlag |
Kartierung Landesplanung: Krukow: Potenzialfläche, nur teilw. deckungsgleich mit Eignungsgebietsvorschlag Kreis wg. Siedlungsabstand
Juliusburg: Potenzialfläche etwas kleiner als Potenzialfläche Kreis
Schnakenbek: sehr kleiner Anteil Potenzialfläche, kleiner als Potenzialfläche Kreis |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: Der größere Teil der ermittelten Potenzialflächen entfällt aufgrund von zwei Sichtfeldern über die Kirche von Lütau hinweg. Es ist davon auszugehen, dass WKA, die im Bereich Krukow / Schnakenbek errichtet werden, zu sehen sind und die Kirche deutlich überragen. Dies würde zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Kirche und der Gesamtsituation führen. Deshalb nur in der Gemeinde Krukow eine Eignungsfläche.
Gemeinde Krukow: Beschluss vom 16.01.09 für eine konkrete Fläche wird aufgrund einer Bürgerinitiative am 20.08.09 wieder aufgehoben. Keine neue Beschlussfassung
B. Wieck, BI „Gegenwind in Krukow“ (07.06.10): Es gebe keinen gültigen Beschluss der Gemeindevertretung für die vorgeschlagene Fläche; Wirtschaftlichkeit wird wegen mangelnder Windhöffigkeit angezweifelt. Wenn die Fläche im Entwurf aufgenommen wird, greift ein Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid muss durchgeführt werden.
B. Wieck, BI „Gegenwind in Krukow“ (24.08.10): Weist auf die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses zur Ausweisung eines Bürgerwindparks hin und fügt diesen in Kopie bei. |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Eignungsflächenvorschlag Kreis kann nicht übernommen werden wg. zu geringer Abstände zur Siedlung. Übernahme des nördlichen Teiles der Potenzialfläche Landesplanung, nach S bis zu den beiden Aussparungen durch Waldparzellen wäre vertretbar. Überprüfung, ob die Parzellen als Wald einzustufen sind. Gemeindevotum ist allerdings als Ablehnung zu werten, daher letztendlich keine Übernahme. |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: ID’s 1312, 440 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Die Fläche liegt nicht innerhalb von Ausschlusskriterien und erfüllt alle Abstandsvorgaben. Aus den Gemeinden Juliusburg und Schnakenbek liegen keine Stellungnahmen zur Teilfortschreibung der Regionalpläne vor. Die Gemeinde Krukow ist grundsätzlich bereit, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung vorzuhalten. Damit entfällt das Hauptargument, welches zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung noch einer Ausweisung entgegengehalten wurde (unklare Position der Gemeinde Krukow, die letztendlich als Ablehnung gewertet wurde). Eine Ausweisung wird nunmehr für raumordnerisch vertretbar gehalten. Durch den gemeindeübergreifenden Zuschnitt der Fläche ergibt sich eine sinnvolle Konzentrationsfläche, an der drei Gemeinden partizipieren können. Die Fläche wird daher auch einem weiteren Vorschlag im Norden der Gemeinde Juliusburg vorgezogen, der zugunsten dieser Konzentrationslösung nicht übernommen wird. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1626, 1486, 1485, 1376, 816, 631, 510 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Jagdreviere und Sommerquartiere von Fledermäusen | Größe in ha |
| 195,4 |
| Planungsraum: I | Kreis RZ |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Siebenbäumen (Amt Sandesneben-Nusse) Gemeinsame Fläche mit: Kastorf (Amt Berkenthin) |
247 | | | | x | x | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Gemeinde im Rahmen des 1. Anhörungsverfahrens erneut von Privat vorgeschlagen. |
Votum Gemeinde: Zustimmung mit Flächenvorschlag |
Votum Kreis: Keine Potenzialfläche: vom Kreis neu definierter großräumiger Freihaltebereich, 1.000 m Abstand zu Brutplatz Rotmilan 1.000 m Abstand zu Schutzgebiet, 500 m Abstand zu Wald |
Kartierung Landesplanung: Nur in zwei Teilbereichen < 20 ha Potenzialfläche, sonst Abstand zu Siedlungen, Abstand Wald, Abstand Hochspannungsleitung nicht eingehalten. Es verbleiben durch Zerschneidung Hochspannungsleitung zwei kleine Restflächen < 20 ha |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Unkritische Restfläche ist zu klein. Prüfung der Ausschlusskriterien des Kreises erübrigt sich an dieser Stelle |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: ID’s 1982, 1465 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Dem Votum wird gefolgt. Der charakteristische Landschaftsraum kann in diesem Bereich bis an die Kreisstraße K 77 heran zurückgenommen werden. Innerhalb dieses zurückzunehmenden Streifens liegen keine Gebietstypen gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 10 Landesentwicklungsplan. Die Funktion als Randbereich oder Pufferzone ist hier nicht erforderlich, da nur ein kleiner Ausläufer des Biotop-Schwerpunktbereiches bis an die K 77 heranreicht und der Bereich, der gestrichen werden soll, eine weniger hochwertige naturräumliche Ausstattung aufweist. Die Fläche wird im Wesentlichen in den von der Gemeinde beantragten Grenzen übernommen. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1550, 1383, 805, 800, 744, 695, 691, 450, 82 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Das geplante Naturschutzgebiet Wehrenteich liegt innerhalb der vom Land vorgenommenen Abgrenzung des charakteristischen Landschaftsraumes. Die Fläche 247 wird daher mit einem artenschutzrechtlichen Vorbehalt versehen. Aufgrund des Hinweises aus einer Stellungnahme zur Fläche Siebenbäumen erfolgt eine Streichung des versehentlich auf Klinkrader Gebiet ausgewiesenen Teils. Dafür erfolgt eine Erweiterung nach Osten, indem die Abstände zur Bebauung, abgestuft nach Innenbereich und Außenbereich angepasst werden. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Kranichbrutplätzen Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch, Rotmilan, Kranich (Schwerpunktlebensraum Kranich), Roter Milan, Prüfbereich Jagd-/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen. | Größe in ha |
| 46,7 |
| Planungsraum: I | Kreis RZ |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Woltersdorf (Amt Breitenfelde) Gemeinsame Fläche mit: |
307 | | x | | | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Gemeinde, Landesplanung im Rahmen des 1. Anhörungsverfahrens erneut von Privat vorgeschlagen. |
Votum Gemeinde: Zustimmung mit Flächenvorschlag |
Votum Kreis: Vorschlag Eignungsgebiet liegt innerhalb des bestehenden Eignungsgebietes, Gemeindewunsch ist teilweise Potenzialfläche ohne Eignungsgebietsvorschlag |
Kartierung Landesplanung: Potenzialfläche hat keine Schnittmenge mit Vorschlag Kreis oder Gemeinde wegen Unterschreitung der Siedlungsabstände, auf Teilfläche einziger Ausschluss Vogelzugkorridor |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: Reduzierung der Flächenpotenziale durch 500 m Waldabstand, Brutplätze Kranich, Rotmilan, Storch und durch Konzentrationszone des Landvogelzuges entlang des Elbe-Lübeck-Kanals. Berücksichtigt wurden ebenfalls Sichtbeziehungen. Nördlich des bestehenden Windparks befindet sich eine Fläche, auf der Kiesabbau genehmigt, aber noch nicht durchgeführt ist. Aufgrund naturschutzfachlicher Belange (s.o.) soll das bestehende Eignungsgebiet reduziert und dafür nach W und NW erweitert werden. Höhenbegrenzung auf 100 m aus denkmalpflegerischen Gründen. Erweiterungsfläche liegt im Kiesabbaugebiet, Einigung zwischen Betreiber des Abbaus und WKA-Betreibern müsste gefunden werden.
Gemeinde Woltersdorf über Amt Breitenfelde (15.10.09): Sichtachsen Kirche Breitenfelde und Kirche Niendorf – südliche Erweiterungsfläche WP Woltersdorf konnte bei Ortsbegehung nicht nachgewiesen werden. Sichtachse Gutshaus Niendorf - südliche Erweiterungsfläche WP Woltersdorf kann ebenfalls nicht nachgewiesen werden (Fotos liegen vor). Gemeinde beantragt Aufnahme der südlichen Erweiterung in den Regionalplan |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Ausgewiesenes Eignungsgebiet bleibt in bisherigen Abgrenzungen bestehen. Das Kriterium Stadt-Umland-Bereich wird an dieser Stelle zurückgestellt (Randlage). Übernahme der dann möglichen Fläche östlich der Straße und nördlich des bestehenden Eignungsgebietes als Eignungsgebiet Nr. 198 mit Höhenbegrenzung wegen einer Blickbeziehung über die Niederung des Priesterbaches hinweg zur Kirche. Durch die Höhenbegrenzung wird auch den Belangend es MLUR Rechnung getragen. |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: ID 1298 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Der Arrondierungswunsch nach Süden kann nach erneuter Prüfung aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der e.n.o. ernergy GmbH übernommen werden. Die randliche Betroffenheit des Schwerpunktbereiches für den Vogelzug entlang des Elbe-Lübeck-Kanals ist aufgrund der Vorbelastung durch den bestehenden Windpark vertretbar. Die Betroffenheit denkmalrechtlicher Belange ist als nachrangig zu bewerten und führt nicht zum Ausschluss der Fläche. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1475, 555, 514, 371 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: potentieller Beeinträchtigungsbereich eines Kranichbrutplatzes; Lage innerhalb eines Vogelzugkorridors (Bundeswasserstraße Elbe-Lübeck-Kanal) Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch, Kranich | Größe in ha |
| 7,7 |
| Planungsraum: I | Kreis OD |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Lasbek (Amt Bad Oldesloe-Land) Gemeinsame Fläche mit: |
209 | | x | | | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von privat |
Votum Gemeinde: Geht davon aus, dass eine bereits ausreichend dimensionierte Eignungsfläche ausgewiesen ist. Geeignete Flächen für Neuausweisungen derzeit nicht erkennbar (05.03.09). Amt (10.07.09): „amtsangehörige Gemeinden werden keine Anstrengungen unternehmen entgegen der Kartierungen Flächen ausgewiesen zu bekommen“ |
Votum Kreis: Keine Potenzialfläche, Kriterien sind aus Kreiskonzept nicht ersichtlich |
Kartierung Landesplanung: Privater Vorschlag ist keine Potenzialfläche: Abstände zu Wald und Siedlungen werden unterschritten. Die zwei Mini-Arrondierungsflächen 149 und 453 sind vernachlässigbar und als redaktionelle Anpassungen zu werten |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: privat: Möchte Eignungsgebiete nach SO erweitern, dafür im N verkleinern. So können größere Abstände zur Siedlung eingehalten werden und es wird eine gut Konzentrationswirkung zusammen mit den bestehenden WKA erzielt |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Keine Übernahme der privaten Vorschlagsfläche wegen zu geringer Abstände zu Siedlungen und entgegenstehendem Votum der Gemeinde. Die redaktionellen Anpassungen der Potentialflächen der Landesplanung werden übernommen. |
Bewertung nach 1. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1493, 753 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Die Fläche bleibt unverändert. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1308, 1016 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: zwei Teilflächen Artenschutzrechtlicher Vorbehalt:potenzieller Beeinträchtigungsbereich eines Kranichbrutplatzes Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereiche für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch, Rotmilan | Größe in ha |
| 1,3 |
| Planungsraum: I | Kreis OD |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Travenbrück (Amt Bad Oldesloe-Land) Gemeinsame Fläche mit: |
210 | | x | | | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Gemeinde |
Votum Gemeinde: Positiv (05.03.09), Eigentümer wünscht aber keine Erweiterung des Eignungsgebietes. Gemeinde schlägt Alternativfläche zwischen OT Schlamersdorf und Sühlen südl. der L 83 vor (kein Lageplan) |
Votum Kreis: Keine Potenzialfläche: Kriterien sind aus Kreiskonzept Stormarn nicht ersichtlich |
Kartierung Landesplanung: Keine Potenzialfläche: Randlage LSG und regionaler Grünzug; teilweise Abstand Siedlung und Wald unterschritten, Hochspannungsleitung |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis am 09.02.2011: Umgebungsschutz Denkmal Gut Neverstaven und Gut Tralau betroffen. Landschaftsschutzgebiet (wurde nur im Bereich des bestehenden Eignungsgebietes entwidmet) |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Arrondierung des bestehenden Eignungsgebietes nach N. Randlage im LSG und regionalen Grünzug würde ggf. Ausnahme rechtfertigen. Entwidmung des LSG könnte auf den hinzukommenden Bereich ausgeweitet werden.
Von der Gemeinde vorgeschlagene Ausweichfläche ist als weniger geeignet zu bewerten, weil dann ein neuer Bereich in Anspruch genommen wird. Arrondierung ist vor dem Hintergrund der Eingriffsminimierung vorzuziehen. Mit Rücksicht auf die Lage im potenziellen Beeinträchtigungsbereich des Seeadlers wird die Fläche nach Osten hin begrenzt, um nicht weiter als das bestehende Eignungsgebiet in den Beeinträchtigungsbereich hineinzuragen. |
Bewertung nach 1. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: Keine |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Die Fläche bleibt unverändert. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: Keine |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: Potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Brutplätzen: Seeadler, Kranich, Baumfalke Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch, Rotmilan, Uhu | Größe in ha |
| 40,4 |
| Planungsraum: I | Kreis OD |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Bargteheide, Stadt Gemeinsame Fläche mit: |
246 | | | | x | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von im Rahmen des 1. Anhörungsverfahrens vorgeschlagen. |
Votum Gemeinde: -/- |
Votum Kreis: -/- |
Kartierung Landesplanung: -/- |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: -/- |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: -/- |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: ID 1555 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Der Flächenvorschlag der Stadt Bargteheide wurde geprüft. Die Fläche kann in reduzierter Form übernommen werden. Nördlich des Glindfelder Weges beginnt ein regionaler Grünzug, in ca. 850 m Entfernung zur geplanten Fläche liegt nördlich das denkmalgeschützte Gut Jersbek mit Barockgarten. Die Kombination dieser beiden Abwägungskriterien rechtfertigt hier die Freihaltung des Regionalen Grünzuges im Sinne der Ziffer 3.5.2 Absatz 9 Landesentwicklungsplan. Eine Begründung für eine Ausnahme lässt sich hier nicht herleiten. Die Fläche wird daher im Norden durch den Glindfelder Weg begrenzt und erreicht damit noch eine ausreichende Größe von ca. 21 ha. Südlich dieses Weges sind keine Ausschlusskriterien erkennbar. |
Bewertung nach 2. Anhörungs-verfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1614, 1308, 569, 511, 218, 157 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Seeadler, Baumfalke, Rohrweihe, Wachtelkönig, Wespenbussard und Kranich | Größe in ha |
| 20,7 |
| Planungsraum: I | Kreis PI |
Flächen-Nummer
| Flächen-Nummer
Kreiskonzept | Arrondierung | WKA außerhalb | Neuausweisung | gemeinsame Fl. | Gemeindename Raa-Besenbek (Amt Elmshorn-Land) Gemeinsame Fläche mit: |
250 | | x | | | | |
Bewertung vor 1. Anhörungsverfahren | vorgeschlagen von Gemeinde im Rahmen des 1. Anhörungsverfahrens erneut vorgeschlagen. |
Votum Gemeinde: Zustimmung mit Flächenwunsch |
Votum Kreis: Kleiner Teil des Gemeindevorschlags: Prüfraum (Potenzialfläche ohne Eignungsgebietsvorschlag) |
Kartierung Landesplanung: Keine Potenzialfläche: LSG, regionaler Grünzug, Vogelzug-Korridor, charakteristischer Landschaftsraum; Abstand Siedlung, Abstand Schutzgebiet |
Vorliegende Stellungnahmen zum Kreiskonzept: Kreis: Gebiet liegt innerhalb Krückau-Niederung = charakteristischer Landschaftsraum, der lt. RegPl I freizuhalten ist. Zusätzlich liegt Fläche innerhalb Landschaftsschutzgebiet „Pinneberger Elbmarschen“, im südlichen Teil auch innerhalb eines regionalen Grünzuges. Krückau in 100 m Entfernung besitzt als Orientierungshilfe für den Vogelzug hohe Bedeutung. Daher keine Eignung. |
Einschätzung vor Anhörungsverfahren: Aus o.g. Gründen keine Übernahme |
Bewertung nach 1. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 1. Anhörungsverfahren: Siehe 1. Synopse zum Planungsraum I: IDs 739, 1024 |
Einschätzung nach 1. Anhörungsverfahren: Die Fläche liegt außerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes "Krückau-Niederung". Sie liegt, wie bereits das bestehende Eignungsgebiet, innerhalb eines großflächigen Landschaftsschutzgebietes. Der regionale Grünzug wird nur am südlichen Rand berührt. Abstände zu Siedlungen und Schutzgebieten können eingehalten werden. Im Kreis Pinneberg befindet sich neben dem Eignungsgebiet Raa-Besenbek nur noch ein weiteres Gebiet in der Gemeinde Uetersen. Im dicht besiedelten Kreis Pinneberg haben Freiräume und Schutzzonen sowie Biotopverbundstrukturen eine hohe Bedeutung. Daher kommt der Arrondierungsmöglichkeit der bestehenden Flächen ein Vorrang gegenüber Neuausweisungen von Eignungsgebieten zu, um die Gesamtbelastung des Raumes gering zu halten und gleichwohl in begrenztem Umfang neue Flächen zu ermöglichen. Im Ergebnis wird daher dem Arrondierungswunsch der Gemeinde Raa-Besenbek zugestimmt. Die geringe Mehrbelastung innerhalb des großflächigen LSG wird in diesem Zusammenhang als vertretbar angesehen. |
Bewertung nach 2. Anhörungsverfahren | Stellungnahmen im 2. Anhörungsverfahren: Siehe 2. Synopse zum Planungsraum I: IDs 1300, 414, 266, 83 |
Einschätzung nach 2. Anhörungsverfahren: Neue abwägungsrelevante Argumente wurden nicht vorgebracht, die Fläche bleibt unverändert erhalten. |
| Bemerkungen: Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: Lage innerhalb eines Vogelzugkorridors (Bundeswasserstraße Krückau) Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Seeadler | Größe in ha |
| 24,9 |