- Langenlehsten
- Schaalsee-Gebiet
- Sachsenwald-Gebiet
- Grönauer Heide
- NSG Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen
- Waldgebiete in Lauenburg
- NSG Hahnheide
- NSG Hansdorfer Brook
- Alsterniederung
- Barker und Wittenborner Heide
- Kisdorfer Wohld
- Heidmoor-Niederung
- Wardersee
- Seevogelschutzgebiet Helgoland
- Unterelbe bis Wedel
Nahrungsgebiete von Meeresgänsen und Gelbschnäbelschwärmen:
- entlang der Elbe von Wedel bis Kollmar
Bedeutende Vogelzuglinien:
- entlang der Elbe,
- entlang dem Elbe-Lübeck-Kanal,
- entlang der Trave,
- entlang der Alster,
- entlang der Bille,
- entlang der Pinnau und
- entlang der Krückau.
Brutgebiete von Wiesenvögeln:
- südlich von Uetersen und
- östlich von Kollmar.
Im Planungsraum finden sich zudem außerhalb der Schutzgebiete Brutplätze folgender Greif- und Großvogelarten sowie von Brutkolonien folgender störungsempfindlicher Arten8:
- Rohrweihe
- Roter Milan
- Seeadler
- Wanderfalke
- Kranich
- Wachtelkönig
- Weißstorch
- Uhu
- Möwenkolonien
Säugetiere
In Schleswig-Holstein als Teil des norddeutschen Tieflandes sind mehrere bedeutende Vorkommen von Fledermausarten der Familie der Glattnasen beheimatet. Zudem ist Schleswig-Holstein ein wichtiges Durchwanderungs- und Überwinterungsgebiet für ziehende Fledermäuse aus Skandinavien. Fledermäuse sind die einzigen Säugetiere, die aktiv fliegen können und daher den Luftraum mitnutzen.
Im Planungsraum kommen mehrere Fledermausarten vor. Die meisten Fledermausarten sind mindestens als gefährdet eingestuft und in der FFH-Richtlinie enthalten.
Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz sind die NATURA 2000-Gebiete
- GKSS-Forschungszentrum Geesthacht,
- Schaalsee mit angrenzenden Wäldern und Seen,
- Besenhorster Sandberge und Elbinsel,
- Amphibiengebiet Seedorfer Forst,
- Wälder des Hevenbruch und des Koberger Forstes,
- Elbe mit Hohem Elbufer von Tesperhude bis Lauenburg mit angrenzenden Flächen,
- Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au,
- Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee,
- Wälder und Seeufer östlich des Ratzeburger Sees,
- Seenkette Drüsensee bis Gudower See mit angrenzenden Wäldern u.a.,
- Bille,
- Salemer Moor und angrenzende Wälder und Seen,
- Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen,
- Segeberger Kalkberghöhlen,
- NSG Ihlsee und Ihlwald,
- Heidmoorniederung,
- Travetal,
- Osterautal,
sowie stehende Gewässer mit mehr als einem Hektar, Waldflächen, Städte und ländliche Siedlungen und Fließgewässer 1. Ordnung.
Im Planungsraum befindet sich mit den Segeberger Kalkhöhlen das bedeutendste Sommer-, Winter- und Zwischenquartier für Fledermäuse. Ein Großteil der in Schleswig-Holstein vorkommenden Fledermausarten nutzt diese Höhlen. Bei Arten, die oberirdische Winterquartiere in Gebäuden beziehen, ist davon auszugehen, dass diese häufig unbemerkt bleiben. Dies gilt für die Breitflügelfledermaus und die Mückenfledermaus.
Die Wasserfledermaus, die Zwergfledermaus und das Braune Langohr sind bundesweit weit verbreitete Arten, die auch in Schleswig-Holstein häufig vorkommen. Bundesweit bedeutende Vorkommen gibt es in Schleswig-Holstein von den Teichfledermäusen, den Großen Abendseglern, den Kleinen Abendseglern, den Breitflügelfledermäusen, den Mückenfledermäusen und den Rauhautfledermäusen.
Verschiedene Arten, wie der Kleine und der Große Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die Teichfledermaus gehören zu den wandernden Arten, die lange Distanzen zurücklegen. Weitere Arten sind wanderfähig, das heißt ein Großteil der Tiere wandert über eine mittlere Distanz. In welcher Flughöhe sich die Fledermäuse dabei bewegen, ist nicht abschließend geklärt und von Art zu Art sehr unterschiedlich. Es werden jedoch Höhen zwischen 30 und etwa 100 Metern angenommen. Der Große Abendsegler erreicht sogar Höhen von 500 Metern.
Weitere im Planungsraum vorkommende Säugetiere sind Reh-, Dam- und Schwarzwild sowie bedeutsame Bestände von Rotwild. Hinzukommen Dachs, Baummarder und Haselmaus.
Fische
Durch die vor allem im östlichen Teil des Planungsraumes große Anzahl von größeren Seen gibt es im Planungsraum auch viele Fische. Von Bedeutung sind insbesondere Kleine und Große Maräne, Hecht, Barsch, Aal und Schlei im Schaalsee. In den kleineren Fließgewässern, die zur Stör, Krückau, Pinnau und Trave und damit letztendlich in die Elbe fließen, finden zudem Meerforellen und andere Wanderfische Laichgebiete. Hier werden oft (massive) Besatzmaßnahmen durchgeführt.
Amphibien und Reptilien
Besonders im östlichen Teil des Planungsraums gibt es bedeutende Vorkommen von Laubfrosch, Rotbauchunke und Wechselkröte sowie Kreuzotter und Zauneidechse. Nördlich von Hamburg sind Laubfrosch und Schlingnatter erwähnenswert.
Wirbellosenfauna
Die Magerrasen, Heiden und Moore westlich von Hamburg und im östlichen Teil des Planungsraums stellen wichtige Lebensräume für eine große Anzahl gefährdeter Wirbelloser dar. Der östliche Teil des Planungsraums mit seinem kontinentalen Klima ist zudem die westliche Grenze der Verbreitungsgebiete von zum Beispiel Hirschkäfer, Ameisenlöwe, Großer Eisvogelfalter und Kleiner Waldportier.
Nichtumsetzung der Planung
Mit der Nichtumsetzung der Planung würde ein weiterer Ausbau der Windenergienutzung im Planungsraum I behindert werden. Dies würde zum einen dazu führen, dass voraussichtlich weniger Windkraftanlagen gebaut werden würden. Andererseits wäre jedoch auch ein Repowering nicht in dem von der Teilfortschreibung vorgesehenen Umfang möglich. Das Repowering dient entsprechend den Regelungen des LEP 2010 der Konzentration der Anlagen. Wie viele Anlagen mit welchen Höhen im Zuge der Umsetzung der Planung gebaut werden, lässt sich nicht sagen.
Da einerseits bei einer Umsetzung der Planung eine gegebenenfalls größere Anzahl und höhere Anlagen Vögel stärker beeinträchtigen, andererseits die Konzentration von Anlagen durch Repowering die Beeinträchtigung vermindert, ist eine Aussage zur Wirkung einer Nichtumsetzung der Planung auf Vögel nicht möglich. Gleiches gilt in Bezug auf Fledermäuse.
Eignungsgebiete für die Windkraftnutzung und damit Windkraftanlagen sind im Planungsraum in den Binnen- und Küstengewässern nicht zulässig. Dies gilt sowohl für den Fall der Umsetzung der Planung als auch für den Fall der Nichtumsetzung. Für die Amphibien und Fische ist daher durch die Planung oder ihre Nichtumsetzung keine Auswirkung zu erwarten.
Pflanzen
Auch in den Pflanzengesellschaften spiegeln sich die unterschiedlichen klimatischen Einflüsse und Naturräume wieder.
Kreis Pinneberg
Der Kreis Pinneberg weist ein eher ozeanisches Klima und an Naturräumen Geest, Vorgeest und Elbmarschen auf.
Als Habitate kommen in den Senken und Niederungen Niedermoore und Reste von Hochmooren vor. Auch Heiden kommen im Kreis vor, wie zum Beispiel die Holmer Sandberge, an die sich vereinzelt Sandtrockenrasen anschließen. Im Bereich der Elbmarschen gibt es Marschgrünland und Brackwasser-Biotope.
Alle Habitate weisen eine starke Gefährdung durch Entwässerungsmaßnahmen und Düngegaben auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen auf. Viele für die jeweiligen Habitate typische Pflanzen sind gefährdet oder bereits ausgestorben.
Kreis Segeberg
Der Kreis Segeberg teilt sich auf in das Schleswig-Holsteinische Hügelland und die Geest.
Der Kreis weist insbesondere im östlichen und nördlichen Teil noch große Waldgebiete auf. Diese sind durch Perlgras-Buchenwälder charakterisiert. Daneben gibt es im Kisdorfer Wohld noch Eichen-Hainbuchenwald. Auewälder und Bruchwälder in Niedermooren und Seeufer-Randbereichen sind kaum noch beziehungsweise nur noch teilweise vorhanden. Es gibt im Kreis Anpflanzungen von Fichten- und Kiefernwäldern.
Von den Hochmooren sind nur noch Reste im Glasmoor, Wittmoor, Nienwohlder Moor, Holmer Moor, Stellbrookmoor, Heidmoor und Grotmoor vorhanden. Im Anschluss an diese aber auch in den Seeuferrandbereichen und Flussniederungen kommen zudem Niedermoore vor.
Trockenheiden und Magerrasen haben eine Verbreitung auf offenen Heidehängen, wie zum Beispiel bei Hamdorf und Negernböttel.
Kreis Stormarn
Das Jungmoränengebiet und die Geest sind die Naturräume, die den Kreis Stormarn prägen. Insbesondere im Bereich der Jungmoränen gibt es noch große Bestände von Flattergras-Buchenwald und Perlgras-Buchenwald sowie Eichen-Hainbuchenwälder, die ein bedeutendes Orchideenvorkommen beheimaten. Die Geest weist nur noch kleine Flächen Eichen-Buchenwald auf. An den Fließgewässern kommen Eschenwälder mit Waldorchideen, Buchenhangwälder und Erlenquellwälder vor.
Niedermoore und Flachmoore liegen an mehreren großen Seen und Teichen, Flachmoore zusätzlich auch an den größeren Fließgewässern wie Mittlere Trave und Oberalster. Das Nienwohlder Moor ist eines der wenigen Hochmoore, von dem zumindest noch Restflächen erhalten werden konnten. Hier werden Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt.
Der Kreis zeichnet sich auch durch viele Quellen aus, die jedoch häufig geschädigt sind. Von Bedeutung sind die Süßwasserquellbereiche südlich von Bad Oldesloe in der Thorritzer Quelllandschaft und die Salzwasserquellgebiete bei Bad Oldesloe, an denen sich Arten von Küstensalzwiesen angesiedelt haben.
Beispiele für höhere Knickdichten finden sich in Fischbek, im Umkreis des Bargteheider Moores, südlich von Tremsbüttel, bei Stellau und östlich von Bad Oldesloe.
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Kreis Herzogtum weist neben den schleswig-holsteinischen Hauptnaturräumen Schleswig-Holsteinisches Hügelland und Geest noch die Naturräume Mecklenburgische Seenplatte und Südwestliches Vorland der Mecklenburgischen Seenplatte auf und ist klimatisch eher kontinental geprägt. Viele Arten Mitteldeutschlands haben daher hier ihre Verbreitungsgrenze.
Insbesondere die höheren Temperaturen und längere Sonnenscheindauer hat zu der regionaltypischen Sonderform „Wärmeheide“ geführt. Die ehemals großen Flächen dieser Zwischenform zwischen der atlantischen Ginsterheide und Wärme liebenden Trockengrasgesellschaften sind bereits deutlich reduziert worden.
Eine Besonderheit ist auch das Elbstromtal. Hier leben zahlreiche Arten der Roten Liste und botanische Raritäten.
Im Bereich des Elbe-Lübeck-Kanals gibt es Niedermoore. Zudem gibt es Laubwälder, die teilweise Quellbiotope mit seltenen Pflanzenarten aufweisen. Nennenswert sind hier die Hangwälder am Ratzeburger See.
Nichtumsetzung der Planung
Die Teilfortschreibung des Regionalplans würde bei der Umsetzung einige Bereiche der Pflanzenwelt betreffen, viele jedoch unbeeinflusst lassen, da viele naturnahe und artenreiche Flächen zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören. Bei der Nichtdurchführung der Planung ist von keiner großen Veränderung auszugehen, da die Planung von Windenergieanlagen bereits beschränkend geregelt ist. Positive Effekte bei der Nichtdurchführung sind im Bereich der Knicks zu erwarten, werden diese doch oft durch die Zuwegungen zu Windenergieanlagen durchbrochen.
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu den Windkraftanlagen ist jedoch gegebenenfalls eine tiefer gehende Untersuchung der Arten der Roten Liste erforderlich.
Schutzgebiete
Zur Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt hat Schleswig-Holstein im Bereich des Planungsraumes I 90 FFH-Gebiete und 17 Vogelschutzgebiete gemeldet. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Schutzgebiete9:
Schutzkategorie[footnoteRef:27] [27: Quelle: schriftliche Auskunft des LLUR vom 01.02.2012, außer Naturerlebnisräume: schriftliche Auskunft des MLUR vom 25.05.2010] | Anzahl | Gesamtfläche (ha) | % der Landfläche des
Regionalplans (403.789 ha) |
FFH-Gebiete | 90 | 27.457 | -- |
Vogelschutzgebiete | 17 | 31.106 | -- |
NATURA 2000-Gebiete | 107 | 73.845,75 | -- |
Naturschutzgebiete | 69 | 20.339 (inklusive Meeresflächen) | -- |
Landschaftsschutzgebiete | 83 | 84.104 | 20,8 |
Gesetzlich geschützte Biotope | 2.097 | 1.706 | 0,4 |
Naturparke | 2 | 68.448 | 17,0 |
Naturerlebnisräume | 8 | 770,1 | 0,2 |
Tabelle 3: Ausgewiesene Schutzgebiete im Planungsraum I
Nichtumsetzung der Planung
In den Schutzgebieten sind sowohl nach dem LEP 2010 als auch nach dieser Teilfortschreibung Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgeschlossen beziehungsweise nur zulässig, wenn die Errichtung von Windkraftanlagen im Einzelfall mit dem Schutz- beziehungsweise Nutzungszweck dieser Gebiete zu vereinbaren ist. Zudem sieht der Gemeinsame Runderlass von 2011 einen Abstand zwischen den Schutzgebieten und den Eignungsgebieten vor. Eine Nichtdurchführung der Planung hätte daher keine Auswirkungen auf die Schutzgebiete.